Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung der webbasierten Software TGA-Control.
TGA-Control richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Selbstständige,
juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie sonstige gewerblich
oder beruflich handelnde Organisationen. Verträge mit Verbrauchern
werden nicht geschlossen.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der webbasierten Software „TGA-Control“ zwischen Kiymaz Melisa, handelnd unter der Bezeichnung Tegavo, nachfolgend „Anbieter“, und dem jeweiligen Kunden.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Selbstständige, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie sonstige Organisationen, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.
- Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen, Angebote und konkrete Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
- TGA-Control ist eine webbasierte Software zur Organisation und Verwaltung technischer Gebäudeausrüstung.
- Die Software unterstützt insbesondere bei der Verwaltung von Organisationen, Benutzern, Liegenschaften, Anlagen, Prüffristen, Wartungen, Budgets, Dokumenten und Prüfberichten.
- Der Anbieter stellt dem Kunden für die vereinbarte Vertragsdauer einen internetbasierten Zugang zur Software bereit.
- Eine Installation beim Kunden, die Überlassung einer Programmkopie, die Übertragung des Eigentums an der Software oder die Herausgabe des Quellcodes sind nicht geschuldet.
- Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif, der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls einem individuellen Angebot.
- Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen, rechtlichen oder organisatorischen Erfolg.
§ 3 Kein Ersatz für Prüfungen und Fachleistungen
- TGA-Control ist ein Organisations- und Dokumentationswerkzeug.
- Die Software ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, Wartung, Gefährdungsbeurteilung, fachtechnische Beurteilung, Sachverständigenleistung oder rechtliche Beratung.
- Der Kunde bleibt für den ordnungsgemäßen Betrieb, die Prüfung, Wartung und Dokumentation seiner Anlagen verantwortlich.
- Automatisch berechnete Fristen, Erinnerungen, Statusanzeigen, Vorschläge und sonstige Hinweise müssen vom Kunden eigenständig auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden.
- Der Kunde darf sich bei sicherheitsrelevanten, gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten nicht ausschließlich auf die Software verlassen.
§ 4 Kostenloser Testzugang
- Der Anbieter kann einen kostenlosen Testzugang für fünf Tage bereitstellen.
- Der Testzeitraum beginnt mit der erfolgreichen Aktivierung des Testzugangs.
- Der Testzugang endet automatisch nach Ablauf der fünf Tage.
- Der Testzugang geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über.
- Kosten entstehen erst, wenn der Kunde ausdrücklich einen kostenpflichtigen Tarif bucht und der Anbieter den Vertrag bestätigt oder den kostenpflichtigen Zugang freischaltet.
- Je Unternehmen, Organisation oder wirtschaftlich verbundenem Unternehmensverbund ist grundsätzlich nur ein Testzugang vorgesehen.
- Ein Anspruch auf Verlängerung oder erneute Gewährung eines Testzugangs besteht nicht.
- Der Anbieter darf Testzugänge bei Missbrauch, Mehrfachregistrierungen, falschen Angaben, Sicherheitsrisiken oder rechtswidriger Nutzung sperren oder beenden.
- Der Funktionsumfang des Testzugangs kann eingeschränkt sein.
- Ohne anschließenden Vertrag dürfen Testdaten nach Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist gelöscht werden.
§ 5 Vertragsschluss
- Die Darstellung von Tarifen, Preisen und Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
- Der Kunde gibt durch Abschluss des Buchungsvorgangs oder Annahme eines individuellen Angebots ein verbindliches Vertragsangebot ab.
- Der Vertrag kommt erst durch eine Bestätigung des Anbieters in Textform, die Freischaltung des kostenpflichtigen Zugangs oder den Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande.
- Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Registrierungen oder Buchungen anzunehmen.
- Eine Ablehnung ist insbesondere bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben, Sicherheitsbedenken, offenen Forderungen oder rechtswidrigen Nutzungszwecken möglich.
§ 6 Benutzerkonten und Zugangsdaten
- Der Kunde erhält ein Administratorkonto und kann abhängig vom gebuchten Tarif weitere Benutzerkonten einrichten.
- Persönliche Benutzerkonten dürfen nur von der jeweils berechtigten Person verwendet werden.
- Der Kunde muss sichere Passwörter verwenden und Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff schützen.
- Der Kunde ist für die Vergabe, Kontrolle und Entfernung von Benutzerrechten innerhalb seiner Organisation verantwortlich.
- Entfällt die Berechtigung eines Benutzers, muss dessen Zugang unverzüglich gesperrt oder gelöscht werden.
- Der Verlust von Zugangsdaten, ein Missbrauch oder ein Verdacht auf unbefugten Zugriff ist unverzüglich an info@tegavo.de zu melden.
- Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch eine von ihm zu vertretende Verletzung dieser Schutzpflichten entstehen.
§ 7 Nutzungsrecht
- Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, TGA-Control für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
- Das Nutzungsrecht ist auf die eigene Organisation, die berechtigten Benutzer und den gebuchten Tarif beschränkt.
- Eine Weitervermietung, Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder entgeltliche Bereitstellung für Dritte ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet.
- Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der Software und keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes.
- Gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen bleiben unberührt.
§ 8 Unzulässige Nutzung
Untersagt sind insbesondere:
- die Umgehung von Benutzer-, Tarif-, Lizenz- oder Sicherheitsbeschränkungen,
- unbefugte Zugriffe auf Server, Datenbanken oder Benutzerkonten,
- das Einschleusen von Schadsoftware oder schädlichem Programmcode,
- automatisierte Zugriffe außerhalb ausdrücklich freigegebener Schnittstellen,
- eine Nutzung, welche die Sicherheit, Stabilität oder Verfügbarkeit beeinträchtigt,
- die Speicherung rechtswidriger oder Rechte Dritter verletzender Inhalte,
- die Veröffentlichung oder Ausnutzung von Sicherheitslücken,
- die Nutzung der Software zur Erbringung nicht vereinbarter Leistungen für Drittkunden.
§ 9 Pflichten des Kunden
- Der Kunde muss vollständige und richtige Angaben machen und Änderungen unverzüglich aktualisieren.
- Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der eingegebenen Daten verantwortlich.
- Prüffristen, Wartungsintervalle, Zuständigkeiten, Anlageninformationen, Dokumente und Berechnungen müssen vor ihrer betrieblichen Verwendung kontrolliert werden.
- Der Kunde muss selbst sicherstellen, dass seine Nutzung sämtliche für ihn geltenden Gesetze, technischen Regelwerke, Prüfpflichten, Dokumentationspflichten und Aufbewahrungsfristen erfüllt.
- Besonders wichtige Daten und Dokumente sind regelmäßig zu exportieren und zusätzlich außerhalb von TGA-Control zu sichern.
- Der Kunde ist für seine Endgeräte, Browser, Internetverbindung, Netzwerke, Firewalls und sonstigen technischen Voraussetzungen verantwortlich.
§ 10 Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung
- Der Anbieter stellt TGA-Control im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit.
- Eine vollständig unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird ohne gesonderte Vereinbarung nicht geschuldet.
- Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Aktualisierungen, Sicherheitsmaßnahmen, Fehlerbehebungen, Störungen von Dienstleistern, Cyberangriffe oder höhere Gewalt entstehen.
- Planbare Wartungsarbeiten sollen nach Möglichkeit so durchgeführt werden, dass die Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt wird.
- Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und an technische, rechtliche oder sicherheitsbezogene Anforderungen anpassen.
- Der wesentliche Vertragszweck darf durch Änderungen nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
- Ein Anspruch auf dauerhafte Beibehaltung einer bestimmten Gestaltung oder nicht ausdrücklich zugesicherten Einzelfunktion besteht nicht.
§ 11 Support
- Supportanfragen können an info@tegavo.de gerichtet werden.
- Der Umfang des Supports richtet sich nach dem gebuchten Tarif oder einer individuellen Vereinbarung.
- Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit.
- Fehler sind möglichst genau zu beschreiben. Der Kunde muss die für eine Prüfung erforderlichen Informationen bereitstellen.
- Zusätzlicher Aufwand aufgrund von Bedienfehlern, fehlerhaften Kundendaten, kundenseitiger Technik oder Eingriffen Dritter kann gesondert berechnet werden, sofern der Kunde vorher auf die Kosten hingewiesen wurde.
§ 12 Vergütung und Rechnungsstellung
- Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Tarif oder einem individuellen Angebot.
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Einmalige Leistungen wie Einrichtung, Datenübernahme, Schulung, Anpassung oder Onboarding werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Tarif enthalten sind.
- Rechnungen dürfen elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.
- Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
- Der Anbieter darf den Zugang nach vorheriger Mahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist sperren.
- Die Zahlungspflicht bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
- Vertragslaufzeit, Abrechnungszeitraum und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem gebuchten Tarif oder dem individuellen Angebot.
- Kündigungen müssen mindestens in Textform erfolgen und können an info@tegavo.de gesendet werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, erheblichem Zahlungsverzug, unbefugter Weitergabe von Zugängen oder vorsätzlich falschen Angaben vorliegen.
- Soweit ein Verstoß behebbar ist, soll vor einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden.
- Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht.
§ 14 Sperrung
- Der Anbieter darf einzelne Konten oder den gesamten Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, einen Sicherheitsvorfall, einen Angriff, eine rechtswidrige Nutzung oder einen erheblichen Vertragsverstoß bestehen.
- Die Sperrung wird auf das erforderliche Maß beschränkt.
- Bei dringenden Sicherheitsrisiken darf eine Sperrung ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
- Der Kunde wird über die Sperrung und deren Grund informiert, soweit dadurch keine Sicherheitsmaßnahmen oder gesetzlichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden.
- Nach Beseitigung der Ursache und des Risikos kann der Zugang wieder freigeschaltet werden.
§ 15 Kundendaten
- Die Rechte an den vom Kunden eingegebenen oder hochgeladenen Daten verbleiben beim Kunden beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber.
- Der Kunde räumt dem Anbieter die Rechte ein, die technisch notwendig sind, um die Daten während der Vertragsdauer zu speichern, zu verarbeiten, darzustellen, zu sichern und berechtigten Benutzern bereitzustellen.
- Der Kunde gewährleistet, dass er zur Nutzung und Verarbeitung der eingestellten Daten berechtigt ist.
- Rechtswidrige Inhalte dürfen nach Prüfung gesperrt oder entfernt werden.
- Vollständig anonymisierte und nicht mehr einzelnen Kunden oder Personen zuordenbare technische Nutzungsinformationen dürfen zur Verbesserung, Sicherheit und Fehleranalyse verwendet werden.
§ 16 Datensicherung und Datenexport
- Der Anbieter kann technische Sicherungskopien zur Absicherung des Gesamtbetriebs erstellen.
- Diese Sicherungen dienen vorrangig der Wiederherstellung des Gesamtsystems nach technischen Störungen.
- Ein Anspruch auf dauerhafte Archivierung einzelner Datenstände oder Wiederherstellung einzelner gelöschter Daten besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
- Der Kunde muss rechtlich oder betrieblich wichtige Daten regelmäßig exportieren und zusätzlich selbst sichern.
- Der Kunde bleibt für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verantwortlich.
§ 16a Anbieterwechsel und Datenportabilität
- Soweit die Vorschriften über den Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) auf TGA-Control Anwendung finden, unterstützt der Anbieter den Kunden beim Wechsel zu einem anderen Anbieter, beim Wechsel auf eine eigene lokale ICT-Infrastruktur oder bei der Beendigung des Dienstes nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen.
- Der Kunde kann die Portierung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte verlangen. Die Einleitung eines Wechselprozesses unterliegt einer Ankündigungsfrist von höchstens zwei Monaten.
- Die Übergangsphase für den Wechsel beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage.
- Ist die Durchführung innerhalb von 30 Kalendertagen aus technischen Gründen nicht möglich, wird der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen über die Gründe sowie die erforderliche alternative Übergangsfrist informiert.
- Exportierbar sind insbesondere die vom Kunden bereitgestellten oder hochgeladenen Kundendaten sowie solche Daten und Metadaten, die durch die Nutzung von TGA-Control entstanden und nach dem Data Act als exportierbare Daten einzuordnen sind.
- Daten, die ausschließlich der internen Funktionsweise von TGA-Control dienen, können von der Portierung ausgeschlossen sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Ein solcher Ausschluss darf den Wechsel nicht verhindern oder unangemessen verzögern.
- Exportierbare Daten werden, soweit technisch möglich und rechtlich erforderlich, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt.
- Nach Beendigung der vereinbarten Übergangsphase steht dem Kunden für die exportierbaren Daten eine Abruffrist von mindestens 30 Kalendertagen zur Verfügung, soweit der Data Act Anwendung findet.
- Nach erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses und Ablauf der einschlägigen Abruffrist werden die exportierbaren Kundendaten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen zwingenden Rechtsgründe entgegenstehen.
- Sicherungskopien können bis zum Ablauf des jeweiligen technischen Sicherungs- und Überschreibungszyklus fortbestehen. Sie werden bis zur Löschung oder Überschreibung ausschließlich zu Sicherungs- und Wiederherstellungszwecken verarbeitet.
- Vor dem 12. Januar 2027 können für einen Anbieterwechsel nur solche reduzierten Wechselkosten erhoben werden, die die unmittelbar mit dem Wechselprozess verbundenen Kosten des Anbieters nicht überschreiten. Ab dem 12. Januar 2027 werden keine Wechselgebühren im Sinne des Art. 29 Data Act erhoben.
- Anbieter und Kunde arbeiten bei einem Wechsel nach Treu und Glauben zusammen, um die Übertragung der Daten und die Kontinuität der Nutzung soweit technisch möglich sicherzustellen.
§ 17 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften.
- Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm in TGA-Control verarbeiteten personenbezogenen Daten verantwortlich.
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Die Datenschutzerklärung ist unter Datenschutzerklärung abrufbar.
§ 18 Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
- Hierzu gehören insbesondere Zugangsdaten, Kundendaten, Geschäftsgeheimnisse, interne Dokumente, technische Informationen und Sicherheitsinformationen.
- Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- Die Pflicht gilt nicht für öffentlich bekannte, rechtmäßig von Dritten erlangte oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegende Informationen.
- Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
§ 19 Rechte an TGA-Control
- Sämtliche Rechte an TGA-Control, insbesondere am Quellcode, an Datenbankstrukturen, Benutzeroberflächen, Designs, Texten, Logos und technischen Konzepten, verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Lizenzgebern.
- Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, bearbeiten, übersetzen, verkaufen, vermieten, unterlizenzieren oder Dritten überlassen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend erlaubt ist.
- Schutzrechts- und Urheberrechtshinweise dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
- Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
§ 20 Mängel und Fehlerbehebung
- Erkennbare Fehler sind unverzüglich und möglichst genau an info@tegavo.de zu melden.
- Der Anbieter kann Fehler durch Nachbesserung, Aktualisierung, Ersatzfunktion oder eine zumutbare Übergangslösung beheben.
- Der Kunde muss eine angemessene Untersuchung und Fehlerbehebung ermöglichen.
- Ansprüche bestehen nicht, soweit ein Fehler ausschließlich durch Bedienfehler, unrichtige Kundendaten, nicht unterstützte Geräte, kundenseitige Netzwerke, Eingriffe Dritter oder Dienste außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters verursacht wurde.
- Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 21 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
- Bei einem zu vertretenden Datenverlust ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Dies gilt nicht in den Fällen unbeschränkter Haftung.
- Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige Kundendaten, unterlassene Kontrollen, nicht durchgeführte Prüfungen oder Wartungen, fehlerhafte Benutzerrechte, unzureichend geschützte Zugangsdaten oder vertragswidrige Nutzung verursacht wurden.
- Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Die gesetzliche Beweislast wird nicht zum Nachteil des Kunden verändert.
§ 22 Höhere Gewalt
- Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden.
- Hierzu können Naturereignisse, Krieg, Terrorismus, behördliche Maßnahmen, großflächige Strom- oder Telekommunikationsausfälle, Arbeitskämpfe, Pandemien und außergewöhnliche Cyberangriffe gehören.
- Die betroffene Partei soll die andere Partei informieren und zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen ergreifen.
- Zahlungspflichten für bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben unberührt.
§ 23 Vertragsende und Löschung
- Der Kunde kann die von ihm benötigten und exportierbaren Daten vor Vertragsende exportieren. Gesetzliche Rechte auf Datenportabilität und Anbieterwechsel bleiben unberührt.
- Soweit die Vorschriften des Data Act über den Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten Anwendung finden, gelten ergänzend die Regelungen des § 16a.
- Nach Vertragsende kann der reguläre Zugang zu TGA-Control gesperrt werden. Gesetzlich bestehende Rechte auf Abruf oder Portierung exportierbarer Daten während einer laufenden Übergangs- oder Abruffrist bleiben unberührt.
- Nach Ablauf der anwendbaren Übergangs- und Abruffristen werden Kundendaten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, datenschutzrechtlichen Weisungen oder sonstigen zwingenden Rechtsgründe entgegenstehen.
- Nach endgültigem Abschluss der Löschung besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
- Sicherungskopien können für einen technisch notwendigen begrenzten Zeitraum fortbestehen. Sie werden im Rahmen der regulären Sicherungszyklen überschrieben oder gelöscht und bis dahin ausschließlich zu Sicherungs- und Wiederherstellungszwecken verarbeitet.
§ 24 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltung
- Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
- Die Abtretung von Ansprüchen bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters, soweit keine gesetzlich zwingende Ausnahme besteht.
§ 25 Änderungen der Leistungen und AGB
- Der Anbieter darf Leistungen an technische Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen und gesetzliche Vorgaben anpassen, sofern der Vertragszweck erhalten bleibt.
- Wesentliche nachteilige Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
- Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform angeboten.
- Änderungen, die Rechte oder Pflichten des Kunden wesentlich betreffen, werden nur mit Zustimmung des Kunden Vertragsbestandteil, soweit keine gesetzliche Grundlage für eine einseitige Änderung besteht.
§ 26 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.